Kostenträger

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Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Kosten für Ihre Psychotherapie werden in der Regel von den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen übernommen.

Am besten informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung in welchem Umfang Psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind und ob eine formlose Antragstellung genügt oder bestimmte Formulare erforderlich sind und bringen diese ggf. zum Erstgespräch mit.

Als privat Versicherte erhalten Sie monatlich Rechnungen über die stattgefundenen psychotherapeutischen Leistungen gemäß der GOP/GOÄ Gebührenordnung. Eine Einzelsitzung Psychotherapie (50 Minuten) kostet z.B. 134,06 € (GOP 812). Diese begleichen Sie zunächst privat und reichen die Rechnung zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung ein.

Freie Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge besteht in der Regel für Polizei, Berufsfeuerwehr und Justizvollzugsbeamte.

Für Soldat*innen übernimmt die Heilfürsorge der Bundeswehr die Kosten für Ihre Psychotherapie. Dafür kontaktieren Sie Ihren Truppenarzt. Dieser übergibt Ihnen den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/BW/0218)“ über zunächst 5 probatorische Sitzungen, den Sie zum Erstgespräch mitbringen. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt ebenfalls über Ihren Truppenarzt.

Selbstzahler

Als Selbstzahler müssen Sie keine Formalitäten berücksichtigen.

Diese Form der Kostenübernahme kann Vorteile haben, wenn Sie eine Verbeamtung oder den Wechsel in eine private Krankenversicherung anstreben, oder eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen wollen. Die Kosten richten sich dabei nach der GOP/GOÄ Psychotherapie. Eine Einzelsitzung (50 Minuten) kostet z.B. 134,06€ (GOP 812).

Unter Umständen können Sie die Kosten für Psychotherapie auch als Gesundheitsaufwendung steuerlich geltend machen. Bitte fragen Sie hierzu Ihre Steuerberatung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Meine Praxis ist eine Privatpraxis, es besteht also kein allgemeiner Behandlungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Eine Behandlung für gesetzlich Versicherte ist jedoch über das Kostenerstattungsverfahren möglich.

Ihre gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, die Kosten Ihrer psychotherapeutischen Behandlung zu erstatten, wenn sie Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens (3 Monate) und in zumutbarer Entfernung keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten kann. In diesem Fall greift die Kostenerstattung bei „Systemversagen“ nach § 13 Abs. 3 SGB V. 

Vorbereitung

  1. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag auf Kostenerstattung einreichen sollen.
  2. Lassen Sie sich durch die Terminservicestelle der KV Berlin eine psychotherapeutische Sprechstunde vermitteln. Im Rahmen der Sprechstunde erhalten Sie das Formular PTV-11, in dem Verdachtsdiagnose, vorläufiger Befundbericht und eine Empfehlung für die Art der Behandlung, sowie die Dringlichkeit vermerkt sind.
  3. Kontaktieren Sie etwa 10 Vertragspsychotherapiepraxen (Anzahl geforderter Versuche kann je nach Krankenkasse variieren) mit einer Anfrage nach einem Therapieplatz. Alle unternommenen Kontaktversuche und Absagen sollten Sie protokollieren. Sollten Sie dabei einen Therapieplatz in einer geeigneten Vertragspsychotherapiepraxis finden, rate ich Ihnen diesen anzunehmen. Bei unbeantworteten Anfragen können Sie davon ausgehen, dass die Praxis in absehbarer Zeit keine freien Kapazitäten hat.
  4. Machen Sie den Antrag fertig.

Ihr Antrag auf Kostenerstattung an Ihre Krankenkasse:

  1. Ihr Anschreiben mit Begründung
  2. eine Bescheinigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist. Dies kann das PTV-11 Formular sein, das Sie in der Psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten haben
  3. das Protokoll der Suche nach einem Therapieplatz in einer Vertragspraxis
  4. Legen Sie ggf. auch das Schreiben der Terminservicestellen bei, in dem Ihnen die Kassenärztliche Vereinigung mitgeteilt hat, dass sie Ihnen keinen Behandlungsplatz vermitteln kann
  5. die Bescheinigung eines approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis, dass die Behandlung kurzfristig übernommen werden kann. Diese stelle ich Ihnen ggf. gerne aus.

Weiterführende Informationen über den Zugang zu und den Ablauf von Psychotherapie für gesetzlich Versicherte finden Sie in einer informativen Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer: Wege zur Psychotherapie.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Kostenerstattung finden Sie hier.

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